Was beinhalten die Investitionskosten?
Bei den gesondert berechenbaren Investitionskosten handelt es sich unter anderem um Entgelte zur Deckung der Miet- und Leasingkosten des Pflegedienstes (z. B. Büromiete, Autos), der Abschreibung
auf die Inventargegenstände und der Aufwendungen für Instandhaltung / Instandsetzung (z. B. Reparatur eines Autos). Eine Aufzählung findet sich in §82 Absatz 3 SGB XI.
Was versteht man unter dem Begriff Ausbildungsumlage?
Ab dem 1. Juli 2012 stellen die Pflegedienste einen Betrag für eine Ausbildungsumlage in Rechnung. In der Vergangenheit war es so, dass nicht ausbildende Einrichtungen und Dienste einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber denjenigen hatten, die ausbildeten. Sie konnten ihre Leistungen günstiger anbieten als diejenigen, die Verantwortung übernahmen und ausbildeten.
Mit der Ausbildungsumlage zahlen nun alle Pflegeeinrichtungen und -dienste Ausgleichsbeträge in einen Ausbildungsfond ein, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Es müssen also alle einzahlen.
Nur wer ausbildet, bekommt die tatsächlich geleistete Ausbildungsvergütung aus dem Fond ersetzt.
Die Pflegedienste können die Ausbildungsumlage gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz des Bundes den Pflegebedürftigen in Rechnung stellen. Die Weitergabe der Kosten ist keine landesgesetzliche Regelung.