Sie sind gesetzlich versichert, haben aber trotzdem von uns eine Rechnung erhalten?
Bei der Aufnahme oder ergänzend während des Aufenthalts im Krankenhaus hatten Sie die Option, ärztliche Wahlleistungen zu wählen — Behandlung durch den Chefarzt.
Weitere Informationen oder eine Anfragemöglichkeit für eine konkrete Prüfung Ihres Falls finden Sie hier: Wahlleistungen
Möglicherweise haben Sie eine individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch genommen. Bei individuellen Gesundheitsleistungen (kurz "IGeL") bzw. Wunschleistungen handelt es sich um Selbstzahlerleistungen, die nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder über den Umfang der gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Sie haben in einem solchen Fall mit Ihrem Arzt einen Vertrag geschlossen, aus dem sich Ihre Zahlungspflicht ergibt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Die Rechnung an Sie als gesetzlich Versicherter ist in diesem Fall korrekt.
"IGel"-Leistungen sind ärztlich empfohlene Leistungen, für die die gesetzlichen Krankenkasse nicht leistungspflichtig ist. Darüber hinaus kann der Arzt auf Wunsch des Patienten Leistungen erbringen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
Falls Sie sich in den Punkten 1 und 2 nicht wiederfinden, so können wir die Rechnung gerne überprüfen. Im Nachgang der Prüfung wird eine entsprechende Benachrichtigung an den Rechnungsempfänger geschickt.
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.
Bitte halten Sie die Rechnungsnummer bereit. Sie finden die Rechnungsnummer hier.
Mo. - Do. 8:00 - 16:30 Uhr Fr. 8:00 - 13:00 Uhr