Rechnungsprüfung

R4:  Keine Chefarztbehandlung vereinbart

Sie hatten einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus und haben eine Rechnung von uns erhalten?

Üblicherweise werden sogenannte Wahlleistungsvereinbarungen für die Behandlung vom CHEFARZT bei Aufnahme oder während eines Krankenhausaufenthaltes getroffen. Hierin ist geregelt, dass Ihnen die ärztlichen Leistungen aller an der stationären Behandlung beteiligten Ärzte des aufnehmenden Krankenhauses sowie außerhalb des Krankenhauses (Konsilbehandlungen) privat in Rechnung gestellt werden.

Sind Sie der Meinung, dass keine Wahlleistungsvereinbarung getroffen worden ist, nehmen wir gern eine Prüfung Ihrer Rechnung vor. Sie erhalten nach abschließender Bearbeitung eine Rückmeldung von uns.
 
Hinweis: Sofern Sie Fragen zur Bettenwahl haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Krankenhaus.

 

Rechnung der PVS Westfalen-Nord

Für eine Anforderungsbestätigung oder eventuelle Rückmeldungen: