Müssen Sie uns informieren?
Sollten Sie bei Ihrer Zahlung den richtigen Verwendungszweck (Rechnungsnummer) angegeben haben,
dann werden wir diese Zahlung Ihrer Rechnung zuordnen und die Überzahlung feststellen.
Eine gesonderte Mitteilung Ihrerseits ist in diesem Fall nicht notwendig. Wir werden unaufgefordert versuchen, Ihnen die Mehrzahlung wieder zukommen zu lassen.