der PVS bayern

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Lieber Patient, liebe Patientin,

am 09. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung zur Verification of Payee (Empfängerüberprüfung) in Kraft. Alle Banken sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, bei einer Überweisung den angegebenen Empfängernamen mit der hinterlegten IBAN abzugleichen. Bei Abweichungen erhalten Sie ggf. einen Hinweis oder eine Warnmeldung innerhalb des Überweisungs-Prozesses. Dies soll zukünftig verstärkt vor Fehlüberweisungen und Betrugsfällen schützen.

Was bedeutet das für Sie?

Es kann vorkommen, dass Sie bei einer Überweisung seitens Ihrer Bank eine Meldung erhalten, dass Empfängername und IBAN nicht zusammenpassen.

Mögliche Ursache hierfür können Ihre persönlichen Einstellungen in Ihren Online-Formularen sein.

Sowohl unsere Überweisungsträger als auch die auf den Rechnungen abgedruckten QR-Codes enthalten die korrekten Schreibweisen.

Bitte beachten Sie: Die Bankverbindungen der PVS haben sich nicht geändert. Wenn die IBAN korrekt ist und der Empfänger eindeutig als PVS erkennbar ist, können Sie die Zahlung freigeben.

Sollte das Problem weiterhin bestehen bleiben, wenden Sie sich bitte an Ihre eigene Bank - nur dort kann das Thema geklärt werden.

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PVS bayern GmbH
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